BOS Modell
Netzbetreiber ertüchtigen einen bestehenden Digitalfunk-Standort des staatlichen Behördenfunks BOS und erhalten dafür Förderung.
Der Fördersatz beträgt hier bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auch hier auf 500.000 Euro begrenzt.
Interessensbekundung
Sie teilen dem Mobilfunkzentrum Ihr Interesse mit.
Die Autorisierte Stelle fordert Sie zur Angebotsabgabe auf und nennt Informationen zum Standort. Der oder die Netzbetreiber legen dem Mobilfunkzentrum ein Angebot vor, das ggf. eine Auswahl trifft.
Antrag
Nach erfolgter Auswahl konnten Sie Ihren Förderantrag über das Online-Antragsformular beim Mobilfunkzentrum einreichen. Die Möglichkeit zu Stellung eines Förderantrags endete zum 30. Juni 2022. Es können keine Förderungen mehr beantragt werden.
Prüfung
Das Mobilfunkzentrum prüft den Antrag und bestätigt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Nach Abschluss eines Ertüchtigungs- und Mitnutzungsvertrags erfolgen Bauantrag, Baugenehmigung und Bauausschreibung.
Projektdurchführung
Nach Errichtung des Standorts wird dieser durch die mietenden Netzbetreiber und die Autorisierte Stelle in Betrieb genommen.
Verwendungsnachweis
Sie reichen nach der Durchführung der geförderten Maßnahme einen Verwendungsnachweis beim Mobilfunkzentrum ein. Dieses prüft den Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis (endgültiger Bescheid).
Auszahlung
Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises und Inbetriebnahme erhalten Sie den Zuschuss.