Nahaufnahme Finger tippt auf Mobiltelefon

Häufig gestellte Fragen

Warum gibt es in Bayern noch immer Funklöcher?

Zu einem flächendeckenden Ausbau sind Mobilfunkanbieter gesetzlich nicht verpflichtet.

Die Mobilfunkanbieter wählen die Standorte für Mobilfunkmasten eigenständig und passend zu ihrem jeweiligen Netz aus. Sie orientieren sich dabei an wirtschaftlichen Gegebenheiten.

Was unternimmt die Staatsregierung gegen Funklöcher?

Das Maßnahmenpaket der Staatsregierung umfasst Vereinbarungen mit den Mobilfunkbetreibern, ihre Netze speziell in Bayern über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus auszubauen.

Daneben ist am 1. Dezember 2018 das Bayerische Mobilfunk-Förderprogramm gestartet, das Mobilfunklücken in Regionen schließt, die bisher unversorgt sind.

Ferner setzt sich die Bayerische Staatsregierung erfolgreich für strengere Versorgungsauflagen und die Einführung eines freiwilligen Roamings ein.

Warum zwingt der Staat die Unternehmen nicht, flächendeckenden Mobilfunk anzubieten?

Die Unternehmen richten sich an Wirtschaftlichkeitsüberlegungen aus. Versorgungsauflagen müssen deshalb als staatliche Aufgabe dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen.

Die Bundesnetzagentur verpflichtete im Rahmen der Frequenzversteigerung 2019 die Mobilfunkanbieter unter anderem zu einer LTE-Abdeckung von 98 Prozent der Haushalte sowie zur Versorgung von Verkehrswegen (Straße und Schiene).

Warum sollen jetzt die Kommunen die Lücken schließen?

Aufgrund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen wird es immer Lücken geben. Das Förderprogramm ist ein Angebot an die Kommunen, selbst und schnell die Versorgung „zu Hause“ zu verbessern.

Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung.

Warum baut nicht einfach der Staat die fehlenden Masten?

Mobilfunk ist nach geltendem Recht nicht Teil der Daseinsvorsorge. Der Bau von Sendemasten ist keine Staatsaufgabe. Mobilfunkangebote gibt es in einem privaten Markt. Der Staat darf privaten Unternehmen nicht mit Steuergeld Konkurrenz machen.

Sollte er ausnahmsweise dennoch in den Wettbewerb eingreifen, muss er sich marktkonform verhalten. Das Bauen von Masten allein ist allerdings keine Lösung, denn ein Staat, der Masten errichtet, stellt kein Mobilfunkunternehmen mit eigenem aktiven Netz dar. Die Kooperation der Mobilfunkbetreiber ist also unerlässlich. 

Warum reicht es nicht, die BOS-Masten aufzurüsten? Der BOS-Funk hat doch hervorragende Flächendeckung!

Das staatliche Netz des digitalen Polizeifunks nutzt andere, langwelligere Frequenzen als der Mobilfunk und bietet im Übrigen nur Sprachtelefonie, also keinen Datentransfer. Damit lassen sich das dichtere Netz und die umfassenden Dienste der Mobilfunkunternehmen nicht abbilden.

Wo es möglich ist, werden einzelne Standorte mitbenutzt, eventuell nach vorheriger Ertüchtigung. 

Wie stellt man sicher, dass der Aufwand für die Kommunen minimiert wird?

Bei der Abwicklung, bei Planungs- und Verwaltungsaufgaben werden die Gemeinden vom Bayerischen Mobilfunkzentrum und den Mobilfunkbetreibern maximal unterstützt. Dazu haben sich die Mobilfunkbetreiber im Mobilfunkpakt Bayern verpflichtet und dies im Pakt Digitale Infrastruktur bekräftigt. Das gilt vor allem für die komplizierte Netzplanung und die Festlegung eines Suchkreises für optimale Standorte. Die Mobilfunkbetreiber übernehmen auch die Beschaffung der Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Was kostet die Gemeinden ein Mast?

Bezahlt werden muss nur die passive Infrastruktur. Datenzuleitung, Antennen- und Betriebskosten liegen beim Mobilfunkbetreiber. Die Gemeinde bekommt 80 Prozent, in manchen Regionen 90 Prozent der Kosten gefördert

Bleiben die Kommunen am Ende auf ihren Kosten sitzen?

Der Eigenanteil der Gemeinde von 10 bis 20 Prozent kann durch Mieteinnahmen nach sieben Jahren oder durch den Verkaufserlös ausgeglichen werden.

Wie ist der Stand der Mobilfunk-Versorgung in Bayern?

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Mobilfunk-Versorgungskarten auf der Internetseite zum Mobilfunk-Monitoring.

Im Juli 2022 betrug die LTE-Versorgung in Bayern:

  • 99,67 Prozent der Haushalte 
  • 94,27 Prozent der Fläche

Im Vergleich dazu betrug die LTE-Versorgung Anfang 2019:

  • 96,8 Prozent der Haushalte
  • 88,4 Prozent der Fläche

Warum gibt es in Deutschland kein Nationales Roaming?

EU-Roaming setzt voraus, dass der eigene Anbieter kein Netz hat. National sind verschiedene Netzbetreiber Konkurrenten. Wenn einer ein besseres Netz hat, kann man diesen Vorteil nicht ohne Weiteres beseitigen. Bei Neueinsteigern ist Nationales Roaming für eine gewisse Übergangszeit erlaubt.

Für ein verpflichtendes Nationales Roaming gibt es im Telekommunikationsrecht keine Rechtsgrundlage. Dagegen soll freiwilliges Nationales Roaming ermöglicht werden.

Die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur 2019 sehen vor, dass den Anbietern Nationales Roaming erlaubt wird (Verhandlungsgebot). Lokal – also nicht national – kann die Bundesnetzagentur seit 2021 Unternehmen zu Roaming verpflichten. 

Warum teilen sich die Mobilfunkbetreiber nicht alle Masten?

Heute werden bereits über 80 Prozent der Mobilfunkstandorte von mehreren Betreibern gemeinsam genutzt. Solches Infrastruktur-Sharing ist rechtlich unproblematisch, ökonomisch sinnvoll und wird daher bei 5G noch zunehmen. Bei geförderten Masten wird eine Nutzung durch alle Netzbetreiber angestrebt.

Wie kommt 5G im Förderprogramm vor?

Das Förderprogramm sieht die beste verfügbare Technologie vor. Eine Förderung ist daher möglich, wenn in einem Zielgebiet erstmals mobiles Breitband (aktueller LTE-Standard oder 5G) ausgebaut wird.

Werden jetzt die Telekommunikationsunternehmen bei ihren Ausbaupflichten subventioniert?

Nein. Der Betreiber muss mitteilen, ob in der Region ausgebaut wird. Erst dann wird über die Förderung entschieden.

Geförderte Standorte dürfen wiederum nicht zur Erfüllung von Versorgungsauflagen verwendet werden. Deshalb wird die Bundesnetzagentur, die die Versorgungsauflagen überwacht, über die geförderten Standorte informiert.

Wie sieht es mit einer besseren Versorgung bei den Verkehrswegen aus?

Bis 2020 mussten die Mobilfunkbetreiber aufgrund der Versorgungsauflagen bereits die ICE-Strecken und Bundesautobahnen versorgen. Nach den 2019 festgelegten Versorgungsauflagen gilt dies auch für Bundes- und Staatsstraßen sowie übrigen Bahnstrecken bis Ende 2022 bzw. 2024.

Die Versorgungsauflagen im Detail können hier nachgelesen werden: Die 5G-Frequenzauktion

Bleibt es bei dem jetzigen Fördervolumen?

Nach den 2019 festgeschriebenen Versorgungsauflagen haben die Mobilfunkbetreiber die Pflicht, weiße Flecken mit 500 Stationen pro Mobilfunkbetreiber bis Ende 2022 zu beseitigen.

Gibt es eine Verbesserung in den grauen Flecken, also dort, wo nur ein oder zwei Telekommunikationsbetreiber ihr Netz ausgebaut haben?

Die Mobilfunkinfrastruktur wird laufend verbessert und auf neue Technologie umgerüstet. Nach Angaben der Betreiber wurden allein in den Jahren 2020 und 2021 knapp 14.000 Sender neu installiert bzw. aufgerüstet.

Stand: 23. Dezember 2022

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Die Förderrichtlinie sowie Kartenmaterial, Musteranträge und weitere Informationen zum Mobilfunkförderprogramm können Sie auf der Seite Service & Downloads herunterladen.