Grafik: Frau telefoniert mit Handy

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.mobilfunk.bayern

Diese Erklärung wurde erstellt am:     02.02.2022
Diese Erklärung wurde überprüft am:    08.04.2024
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:    Selbstbewertung

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit wurde auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar.

Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
  • Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
  • Videos werden von YouTube mit automatisch generierten Untertiteln versehen. Wir versehen Videos so schnell wie möglich mit eigens formulierten Untertiteln.
  • Video-Transkriptionen sind auf Anfrage erhältlich.

Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente. Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.

Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf den Websites des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: 089 2162-0
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter barrierefreiheit@stmwi.bayern.de. Dort können Sie ebenfalls Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf

  • dem Portal Bayern barrierefrei und
  • der Internetseite des  Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

 

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung